ACHTUNG:

Der Impfstoff wird

zwischen 09:00 und 09:30 Uhr ausgegeben.

 

Bitte laden  sie sich den Vordruck der Impfbescheinigung runter und bringen diesen ausgefüllt mit ihrer Betriebsnummer, zum Impftermin mit.

 

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Impfbescheinigung_Gefluegel.pdf
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kleiner Leitfaden von Andrea Jakobs zur Hobby Hühnerhaltung
Das Hobbyhuhn im Garten.pdf
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Stellungnahme zur ND-Pflichtimpfung("Hühner-Impfung") von Geflügel in Hobbyhaltung
Zusammenfassung
Besitzer von Hühnern oder Truthühnern (Puten) haben alle ihre Tiere gegen die Newcastle-Krankheit impfen zu lassen. Es stehen Lebend- und Inaktivatimpfstoffe zur Verfügung. Die Lebendimpfstoffe werden über das Trinkwasser, Augentropfen oder als Aerosolspray verabreicht. Sie haben nur eine begrenzte Wirksamkeitsdauer und sind entsprechend der Herstellerangaben wiederholt zu applizieren. Injizierbare Inaktivatimpfstoffe werden als Wiederholungsimpfung nach Erstimmunisierung mit einem Lebendimpfstoff verabreicht. Tierimpfstoffe dürfen generell nur an gewerbs- oder berufsmäßige Tierhalter abgegeben werden. Entsprechend muss die Impfung von Rasse- und Hobbygeflügel gegen die Newcastle-Krankheit vom Tierarzt durchgeführt werden. Mögliche Impfschemata sind im Text beschrieben.
Stellungnahme_ND_2018-06-04.pdf
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Paukenschlag aus Brüssel
Durchführungsbeschluss vom 14.02.2017 der EU erlaubt nun unter anderem dauerhafte Aufstallung und Verbot von Ausstellungen und Märkten in Risikogebieten. Und nun?
KOM-DurchfuehrungsbeschlussBiosicherheit
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                                        Notfall-Tipps für Sofortmaßnahmen
Notfall-Tipps für Sofortmaßnahmen
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Neueste Informationen bezgl. Stallpflicht für Bayern
Aktuelles zur Stallpflicht - Stand 20.01
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161125_Risikoeinschätzung_HPAIV_H5N8_FLI
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