Interesse an Geflügelhaltung?
Folgendes ist zu beachten:
1. Meldepflicht der Geflügelhaltung ab dem 1sten Tier, beim jeweils zuständigen Veterinäramt
2. Vierteljährige Impfpflicht beim Geflügel gegen die Newcastlekrankheit (Geflügelpest)